5.5 Ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Air Service Basel GmbH ist der Kunde nicht berechtigt, Rechte oder Verbindlichkeiten aus oder aus seinem Vertrag mit der Air Service Basel GmbH abzutreten oder Ansprüche des Kunden gegen die Ansprüche der Air Service Basel GmbH aufzurechnen. 4.3 Alle Preise sind netto ab Werk (oder ab Erfüllungsort). Preissteigerungen des Subunternehmers, Wechselkursschwankungen, Einfuhrabgaben, Steuern oder sonstige Abgaben, die die Kostenbasis der Air Service Basel GmbH erhöhen, gehen zu Lasten des Kunden, wenn diese nach absenden der Auftragsbestätigung oder der Arbeitsaufnahme der Air Service Basel GmbH eintreten. 10.4 Gewährleistungsansprüche sind zulässig, wenn der jeweilige Mangel auf fahrlässigen Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruht oder auf die Nichteinhaltung der geltenden Betriebsanleitungen, Wartungsvorschriften durch den Kunden, seine Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Darüber hinaus sind Gewährleistungsansprüche nicht zulässig, wenn der Kunde selbst ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Air Service Basel GmbH Arbeiten zur Behebung von Mängeln durchführt oder zu deren Beseitigung Dritter dritter veranlasst. 3.2 Umfasst der Auftrag die Ausführung von planmäßigen oder außerplanmäßigen Wartungs-, Prüf- oder Umbauarbeiten, so deckt er stets alle Arbeiten und Prüfungen ab, die der zuständige Inspektor der Air Service Basel GmbH für die Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Lufttüchtigkeit eines Flugzeugs als notwendig erachtet. Es ist wichtig, dass Eigentümer, Auftragnehmer und ihre Anwälte die wesentlichen Unterschiede zwischen Garantien und Garantien verstehen und diese Unterscheidungen bei der Ausarbeitung und Durchsetzung des Hauptvertrags oder Unterauftrags berücksichtigen. 10.3 Die Gewährleistung gilt für eine maximale Dauer von 90 Tagen ab dem Datum der (a) Lieferung der abgeschlossenen Arbeiten oder Teile an den Kunden oder (b) drei Tage nach Mitteilung der Kunden über den Abschluss der Arbeiten oder (c) die Fertigstellung von 150 Flugstunden des Luftfahrzeugs, die die ausgeführten Arbeiten und/oder die gelieferten Teile umfassen, je nachdem, was früher eintritt. Der Kunde hat die ausgeführten Arbeiten und/oder die gelieferten Teile unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und die Air Service Basel GmbH unverzüglich schriftlich oder per Fax über etwaige Mängel zu informieren, die unter die Gewährleistung fallen können. Bei nicht sofort erkennbaren Mängeln hat der Kunde die Air Service Basel GmbH unverzüglich nach entdeckung und innerhalb der oben genannten Gewährleistungsfrist schriftlich oder per Fax zu benachrichtigen.
Soweit der Kunde die Air Service Basel GmbH nicht rechtzeitig informiert, sind Ansprüche des Kunden aus der Garantie verzichte und nicht durchsetzbar. Für nach Ablauf der Gewährleistungsfrist festgestellte Mängel sind keine Ansprüche aus der Garantie zulässig. 1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten, sofern hierunter nichts anderes bestimmt ist, für alle Arbeiten an Luftfahrzeugen oder Teilen davon (Inspektion, technische Berechnungen, Wartung und Überholung, Reparaturen, Modifikationen), die die Air Service Basel GmbH selbst oder an Dritte unterauftragnehmern, sowie für alle Verkäufe und Lieferungen, die von Air Service Basel GmbH an Teilen von Luftfahrzeugen oder Teilen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden, getätigt oder durchgeführt werden. Die Verwirrung um die verschiedenen Konzepte der Gewährleistung und Garantie kann zu folgenden Problemen bei der Ausarbeitung oder Durchsetzung des Bauauftrags führen. Beispielsweise kann der Vertrag erklären, dass der Auftragnehmer “garantiert, dass die Materialien frei von Mängeln sind und dass der Auftragnehmer defekte Materialien innerhalb von zwei (2) Jahren nach Abschluss der Arbeiten reparieren oder ersetzen wird.” Der erste Teil dieser Bestimmung ist eine echte Garantie, aber der zweite Teil ist wirklich eine Garantie. Der Begriff Garantie kann irrtümlicherweise anstelle des Begriffs Gewährleistung verwendet werden, was dazu führen kann, dass ein Auftragnehmer garantiert, dass die Arbeiten in einer guten und arbeitsweisen Weise ausgeführt werden und ansonsten frei von Mängeln und in Übereinstimmung mit den Konstruktionsunterlagen sind.

