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Die Vereinigungsfreiheit und die Ausübung von Tarifverhandlungen bieten Möglichkeiten für einen konstruktiven und nicht für einen konfrontativen Dialog, und dies nutzt die Energie, um sich auf Lösungen zu konzentrieren, die dem Unternehmen, seinen Stakeholdern und der Gesellschaft insgesamt Vorteile bringen. Antwort: Tarifverhandlungen sind ein freiwilliger Prozess und müssen frei und in gutem Glauben durchgeführt werden. Sie kann sich auf alle Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen erstrecken und die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie zwischen den Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer regeln. Es ist Aufgabe der Tarifparteien, zu entscheiden, was in ihren Verhandlungen behandelt wird. Zu den Themen der Tarifverhandlungen, die vom Ausschuss für Vereinigungsfreiheit der IAO festgelegt wurden, gehören: Löhne, Leistungen und Zulagen, Arbeitszeit, Jahresurlaub, Auswahlkriterien im Falle von Entlassungen, Die Abdeckung von Tarifverträgen und die Gewährung von Gewerkschaftseinrichtungen. Frage: Fällt die Beteiligung der Arbeitnehmervertreter an Umstrukturierungs-/Verkaufsprozessen in unternehmendes Recht in den Anwendungsbereich von Tarifverträgen? Die Arbeitnehmer haben das Recht, ihren Vertreter für die Zwecke der Tarifverhandlungen zu wählen. [7] Um eine echte Beteiligung an den Verhandlungsverhandlungsmöglichkeiten zu erleichtern, sollten den Arbeitnehmervertretern Die Vorbereitungen für die Verhandlungen ermöglicht werden. [8] Im Kapitel über Arbeitsbeziehungen wird in der IAO-MNE-Erklärung weiter erläutert, wie wichtig Verhandlungen zwischen den Vertretern der Unternehmensleitung und den Arbeitnehmervertretern über die Regulierung der Löhne und die Beschäftigungsbedingungen durch Tarifverträge sind: Arbeitnehmer, die in multinationalen Unternehmen beschäftigt sind, sollten das Recht haben, gemäß den nationalen Gesetzen und repräsentative Organisationen ihrer Wahl zum Zwecke der Tarifverhandlungen anerkennen zu lassen. [3] Das Bestehen der Vereinigungsfreiheit bedeutet jedoch nicht notwendigerweise, dass Gewerkschaften zu Verhandlungszwecken automatisch anerkannt werden. Insbesondere in Systemen, in denen es eine Vielzahl von Gewerkschaften gibt, sind im Rahmen des Systems der Arbeitsbeziehungen vorbestimmte objektive Kriterien erforderlich, um zu entscheiden, wann und wie eine Gewerkschaft für Tarifverhandlungen anerkannt werden soll. Die Rechtsprechung zur Vereinigungsfreiheit und zur Tarifverhandlungen legt jedoch fest, dass “die Schließung eines Unternehmens an sich nicht zum Aussterben der sich aus dem Tarifvertrag ergebenden Verpflichtungen, insbesondere in Bezug auf die Entschädigung im Falle einer Kündigung, führen darf”.

[1] [1] IAO-MNE-Erklärung, Artikel 11. [2] IAO-Übereinkommen über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Rechts auf Organisation,1948 (Nr.87), Artikel 2. [3] IAO-Übereinkommen über die Anwendung der Grundsätze des Rechts auf Organisation und kollektiven Handel, Artikel 1 Absatz 1(Nr. 98) von 1949 (Nr. 98). [4] IAO-MNE-Erklärung, Artikel 47. [5] Empfehlung der Arbeitnehmervertreter, 1971 (Nr. 143), Ziffer 9. [6] IAO-MNE-Erklärung, Artikel 50; IAO-Übereinkommen Nr. 98, Artikel 4. [7] IAO-MNE-Erklärung, Artikel 49. [8] IAO-MNE-Erklärung, Artikel 51; IAO-Übereinkommen über den Schutz und die Erleichterungen, die den Arbeitnehmervertretern des Unternehmens gewährt werden sollen, 1971 (Nr.135).

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